Hinweise für Grundstückseigentümer, die an Windkraftbetreiber verpachten wollen

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Rückbaukosten von Windkraftanlagen nicht gesichert

Was Bürgerinitiativen schon lange befürchtet hatten ist nun bestätigt worden.  Die Antwort von Frau Priska Hinz,  grüne Umweltministerin in Hessen, auf eine kleine Anfrage der hessischen FDP Fraktion belegt, dass die Rückbaukosten einer Vielzahl bestehender Windkraftanlagen nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind.  Wer diese Kosten am Ende  mal zu tragen hat ist zur Zeit völlig unklar.  Hier könnten auf die hessischen Steuerzahler Kosten in Millionenhöhe zukommen. Aber auch für die Verpächter von Flächen auf denen Windkraftanlagen errichtet werden könnte dies noch zu unangenehmen Überraschungen führen.

Für ca. 500  Windräder, die zur Zeit in Hessen in Betrieb sind, sind keine Sicherheiten für einen späteren Rückbau hinterlegt oder es ist den zuständigen Behörden nicht bekannt ob welche hinterlegt sind.  Selbstverständlich ist der Bertreiber für den späteren Rückbau einschl. Beseitigung der Fundamente in der Landschaft verantwortlich.  Aktuell werden von der Landesregierung Bürgschaften in Höhe von 1000 Euro je Meter bis zur Nabenhöhe für neu zu errichtende Windkraftanlagen vorgegeben.   Das entspricht bei den aktuellen 3 MW Anlagen in etwa 140.000 bis 150.000 Euro.

Ein Kostengutachten des TÜV Süd kommt zu dem Ergebnis dass sich die tatsächlichen Gesamt-Rückbaukosten im Einzelfall auf bis zu 500.000 Euro belaufen können.   Es bleibt abzuwarten ob sich gebietsfremde, teilweise im Ausland befindliche Investoren dieser Verantwortung am Ende der Betriebszeit stellen werden. Umso wichtiger ist eine ausreichende Abdeckung dieses Risikos durch Bankbürgschaften, damit am Ende nicht die Landeigentümer, bzw. wenn diese nicht dazu in der Lage sind, der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird.

 

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